Der sichere Weg
• Inseration in Printmedien und Internet
• Koordination von qulifizierten Besichtigungsterminen
• Bonitätsprüfung des Mieters (kostenlos)
• Erstellung des Mietvertrages
• Beratung hinsichtlich Miethöhe und Nebenkostenvorauszahlung
• Wohnungsübergabe/-Übernahme
Vorzeigepflicht seit 2013
Früher waren Vermieter lediglich verpflichtet, interessierten Mietern und Käufern den Energieausweis auf Nachfrage zu zeigen. Seit 2013 muss ihn der Vermieter nun unaufgefordert vorlegen, wenn die Immobilie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Eigentümer, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen.
Wir stehen Ihnen jederzeit, persönlich für alle Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir freuen
uns.