Der sichere Weg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
compass immobilien Armin F.Reuter
Der Makler wird die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers behandeln.
Provisionspflicht:
Der Makler erhält für die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit von Vertragsabschlussmöglichkeiten eine Provision zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
Provisionsfälligkeit:
Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-/oder Mietvertrag ist die ortsübliche Vermittlungs- und/oder Nachweisprovision zu bezahlen bzw. die im Angebot ausgewiesene Provision. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Fälligkeitszahlung kann die Maklerfirma unbeschadet weiterer Ansprüche ihren Verzugsschaden in Rechnung stellen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
Informationspflicht:
Sollte dem Kauf- oder Mietinteressenten das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt er seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers. Auf eine Vorkenntnis kann er sich nicht mehr berufen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.
Vertraulichkeit/Angebote sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweis des Maklers sind vertraulich und nur für den Interessenten/Empfänger persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er - neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen. Daneben behält sich die Firma compass immobilien Armin F. Reuter für den Fall der Weitergabe die Geltendmachung eines weiteren Schadens (Auslagenersatz etc.) vor.
Haftungsausschluss:
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Objekteigentümer (Verkäufer/Vermieter) oder Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Die Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenvermietung und –verkauf. Flächen- und Maßangaben sind ca.- Werte. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebotsdaten keinerlei Haftung. Alle Angaben sind vom Interessenten/Kunden vor einem Vertragsabschluss mit dem Eigentümer auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Haftungsausschluss gilt auch für Mietangebote.
Doppeltätigkeit:
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Tipp-, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Sollten einzelne Geschäfts-Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Gerichtsstand ist – soweit vereinbar – Firmensitz des Maklers